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Strategie 16 Min.

BFSG-Checkliste 2026: Website barrierefrei machen — was kleine Unternehmen wirklich tun müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025. Erste Abmahnungen laufen, Behörden prüfen aktiv. Die praktische Checkliste für KMU — mit Prioritäten, Tools, Kosten und konkreten Code-Fixes.

Paul Mill

Paul Mill

Webdesign & Entwicklung

MacBook zeigt Accessibility-Audit-Dashboard mit orangem Alert-Badge und grünen Checkmarks auf Marmor-Schreibtisch
Inhaltsverzeichnis

Im August 2025 landeten die ersten Abmahnungen in den Briefkästen deutscher Online-Händler — pauschal 595 Euro pro Fall. Im Februar 2026 folgte eine zweite Welle, diesmal mit Forderungen um 2.700 Euro. Und seit Januar 2026 prüft die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) aktiv, ob Websites die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Die Schonfrist ist vorbei. Trotzdem scheitern 99 % der deutschen Onlineshops an einer vollständigen Barrierefreiheitsprüfung — und die meisten Betreiber wissen nicht einmal, ob sie betroffen sind.

Dieser Beitrag ist kein weiterer Rechtstext. Ich erkläre als Webdesigner, der täglich Websites für kleine Unternehmen baut, was du konkret tun musst: welche Anforderungen wirklich gelten, welche Fehler am häufigsten vorkommen, was du selbst beheben kannst — und was es kostet.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten — also so, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichwertig nutzen können.

Technisch verweist das BFSG auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 Level AA einbezieht. Das bedeutet: Deine Website muss die Erfolgskriterien der WCAG auf den Stufen A und AA erfüllen. Ein Update auf WCAG 2.2 wird für die nächste Fassung der EN 301 549 erwartet — wer jetzt schon nach WCAG 2.2 arbeitet, ist auf der sicheren Seite.

Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Gesetzeslage: Die BITV 2.0 galt nur für Websites der öffentlichen Hand. Das BFSG weitet die Pflicht erstmals auf den Privatsektor aus.

Wer ist betroffen? Und wer nicht.

Das ist die Frage, die in jedem Reddit-Thread zum Thema dominiert — und die am häufigsten falsch beantwortet wird.

Betroffen sind:

  • Onlineshops und E-Commerce — jede Website, über die ein Vertrag geschlossen werden kann
  • Online-Banking und Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste
  • Elektronischer Ticketverkauf (Konzerte, Bahn, Flüge)
  • E-Book-Plattformen
  • Buchungssysteme — Arzt, Hotel, Mietwagen, wenn sie auf einen Vertragsabschluss hinwirken
  • Mobile Apps, die unter die obigen Kategorien fallen

Nicht betroffen sind:

  • Reine B2B-Websites — Angebote ausschließlich an Geschäftskunden
  • Rein informative Websites ohne Transaktionsfunktion (kein Shop, keine Buchung, kein Vertragsabschluss)
  • Inhalte vor dem 28. Juni 2025 — Bestandsprodukte/-dienstleistungen, die vor diesem Datum auf den Markt kamen und seitdem nicht wesentlich geändert wurden

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Kleinstunternehmen sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen, wenn sie beide Kriterien erfüllen:

  1. Weniger als 10 Mitarbeiter
  2. Höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme

Aber Achtung — drei häufige Missverständnisse:

  • Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wenn du physische Produkte mit digitaler Komponente verkaufst, gelten die Produktpflichten trotzdem.
  • „Unter 10 Mitarbeiter” allein reicht nicht. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
  • Die Ausnahme schützt nicht vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber. Ein Konkurrent kann dich auch als Kleinstunternehmen abmahnen.

Meine Empfehlung: Auch wenn du formal ausgenommen bist — die Grundlagen der Barrierefreiheit umzusetzen kostet wenig, bringt aber bessere Nutzererfahrung, besseres SEO und schützt vor künftigen Verschärfungen. Die EU-Kommission hat Deutschland im März 2026 bereits wegen unzureichender Umsetzung gerügt.

Was passiert bei Verstößen?

Behördliche Sanktionen

Die Marktüberwachungsstelle (MLBF) kann anordnen:

MaßnahmeDetails
BußgeldBis zu 100.000 Euro bei schweren Verstößen
Bußgeld (formale Verstöße)Bis zu 10.000 Euro bei fehlender Dokumentation
VertriebsverbotVerbot, nicht-konforme Produkte/Dienstleistungen anzubieten

Abmahnungen durch Wettbewerber

Neben den behördlichen Strafen gibt es das Abmahnrisiko:

Welle 1 (August 2025): Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH verschickte Abmahnungen für die Domain „die-website-experten.de” — Forderung: ~595 Euro. Rechtlich als angreifbar eingestuft.

Welle 2 (Februar 2026): Kanzlei MK (Berlin) mit detaillierten Audit-Berichten — Forderung: ~2.700 Euro. Von Experten als deutlich ernster bewertet.

Für 2026 werden über 500 Verfahren prognostiziert. Die ersten Gerichtsurteile zur Frage, ob BFSG-Verstöße nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) abmahnfähig sind, werden in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet.

Die BFSG-Checkliste: Was deine Website können muss

Die WCAG hat über 80 Erfolgskriterien. Aber nicht alle sind gleich wichtig. Diese priorisierte Checkliste sortiert nach dem Prinzip: Was am häufigsten scheitert und am einfachsten zu beheben ist, kommt zuerst.

Laut dem WebAIM Million Report 2026 entfallen 96 % aller Fehler auf nur sechs Kategorien:

FehlertypBetroffene SeitenWCAG-Kriterium
Zu geringer Farbkontrast83,9 %1.4.3
Fehlender Alt-Text bei Bildern53,1 %1.1.1
Fehlende Formular-Labels51,0 %1.3.1 / 3.3.2
Leere Links46,3 %2.4.4
Leere Buttons30,6 %4.1.2
Fehlende Dokumentsprache13,5 %3.1.1

Priorität 1: Die Quick Wins (80 % der Fehler beheben)

Dokumentsprache setzen. Der einfachste Fix — eine Zeile:

<html lang="de">

Ohne dieses Attribut weiß kein Screenreader, in welcher Sprache er vorlesen soll. 13,5 % aller Websites vergessen das.

Alt-Texte für alle Bilder. Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="", damit Screenreader sie überspringen.

<!-- Informatives Bild -->
<img src="/team.webp" alt="Drei Teammitglieder besprechen ein Projekt am Whiteboard" />

<!-- Dekoratives Bild -->
<img src="/divider.svg" alt="" role="presentation" />

Farbkontrast prüfen. Normaler Text braucht mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis, großer Text (ab 18px bold oder 24px regular) mindestens 3:1. UI-Elemente wie Icons und Formularrahmen brauchen ebenfalls mindestens 3:1.

Das ist der Punkt, an dem viele Unternehmen mit ihren CI-Farben ins Schwitzen kommen. Ein Reddit-Nutzer bringt es auf den Punkt: „Bei uns macht vor allem der Farbkontrast unserer CI-Farben extreme Kopfschmerzen.”

Lösung: Nicht die Markenfarbe ändern, sondern ihren Einsatz anpassen. Helle Akzentfarben nicht als Textfarbe auf weißem Grund nutzen, sondern als Hintergrund mit dunklem Text darauf.

Formular-Labels verknüpfen. Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch verknüpftes Label:

<!-- Falsch -->
<input type="email" placeholder="E-Mail-Adresse" />

<!-- Richtig -->
<label for="email">E-Mail-Adresse</label>
<input type="email" id="email" name="email" />

Placeholder-Text ist kein Label. Screenreader lesen ihn nicht zuverlässig vor, und er verschwindet beim Tippen.

Leere Links und Buttons befüllen. Links ohne Text (z. B. Icon-only-Buttons) brauchen ein aria-label:

<!-- Falsch -->
<a href="/warenkorb"><svg>...</svg></a>

<!-- Richtig -->
<a href="/warenkorb" aria-label="Warenkorb öffnen"><svg aria-hidden="true">...</svg></a>

Priorität 2: Tastatur-Bedienbarkeit

Das ist der Bereich, in dem die meisten Websites komplett versagen. Die Aktion Mensch Studie 2025 zeigt: Nur 20 von 65 getesteten deutschen Shops waren per Tastatur navigierbar.

Alles muss per Tastatur erreichbar sein. Jeder Link, jeder Button, jedes Formularfeld. Tab-Taste zum Vorwärtsspringen, Shift+Tab zurück, Enter/Space zum Aktivieren.

Fokus-Indikatoren nicht verstecken. Viele Websites entfernen den Browser-Fokusring aus ästhetischen Gründen (outline: none). Das macht die Seite für Tastatur-Nutzer unbedienbar.

/* Nicht machen */
*:focus { outline: none; }

/* Besser: Custom-Fokusring, der zum Design passt */
:focus-visible {
  outline: 3px solid var(--color-accent);
  outline-offset: 2px;
  border-radius: 2px;
}

:focus-visible zeigt den Ring nur bei Tastatur-Navigation, nicht bei Mausklicks — damit bleibt das Design sauber.

Logische Tab-Reihenfolge. Die Tab-Reihenfolge sollte dem visuellen Layout folgen. Wenn du Elemente per CSS umpositionierst (order, position: absolute), überprüfe die Tab-Reihenfolge manuell.

Fokus darf nicht verdeckt werden. Seit WCAG 2.2 (Kriterium 2.4.11): Das fokussierte Element darf nicht hinter Sticky-Headern, Cookie-Bannern oder Overlays verschwinden. Prüfe deine Seite mit offenem Cookie-Banner und Tab-Navigation.

Priorität 3: Semantisches HTML

Überschriften-Hierarchie einhalten. H1 → H2 → H3, ohne Sprünge. Eine H3 ohne vorherige H2 verwirrt Screenreader-Nutzer, die per Überschrift navigieren.

Landmarks verwenden. Screenreader-Nutzer springen über Landmarks — verwende die richtigen HTML5-Elemente:

<header>   <!-- Seitenkopf -->
<nav>      <!-- Navigation -->
<main>     <!-- Hauptinhalt -->
<aside>    <!-- Seitenleiste -->
<footer>   <!-- Seitenfuß -->

Listen als Listen auszeichnen. Navigationslinks, Feature-Listen und Aufzählungen gehören in <ul> oder <ol> — nicht in eine Reihe <div>-Elemente.

Tabellen mit Kopfzeilen. Datentabellen brauchen <th>-Elemente mit scope="col" oder scope="row":

<table>
  <thead>
    <tr>
      <th scope="col">Leistung</th>
      <th scope="col">Preis</th>
    </tr>
  </thead>
  <tbody>
    <tr>
      <td>Website-Audit</td>
      <td>kostenlos</td>
    </tr>
  </tbody>
</table>

Priorität 4: Formulare und Fehlermeldungen

Fehler klar benennen. Wenn ein Formular fehlschlägt, muss die Fehlermeldung beschreiben, was falsch ist und wie man es behebt. „Fehler” allein reicht nicht — „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein” schon.

<label for="email">E-Mail-Adresse</label>
<input type="email" id="email" aria-describedby="email-error" aria-invalid="true" />
<p id="email-error" role="alert">Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein (z. B. name@beispiel.de)</p>

Pflichtfelder kennzeichnen. Nicht nur visuell (Sternchen), sondern auch programmatisch:

<label for="name">Name <span aria-hidden="true">*</span></label>
<input type="text" id="name" required aria-required="true" />

Priorität 5: Medien und Inhalte

  • Videos mit Untertiteln versehen (oder Transkript bereitstellen)
  • Bewegte Inhalte pausierbar machen — Karussells, Animationen und Auto-Play-Videos brauchen einen Stop-Button
  • Touch-Ziele mindestens 24×24 CSS-Pixel groß (WCAG 2.2, Kriterium 2.5.8) — besonders relevant für mobile Navigation
  • Keine rein farbbasierte Information — „Die roten Felder sind Pflichtfelder” funktioniert nicht für Farbenblinde

Website barrierefrei machen — Schritt für Schritt

Schritt 1: Ist-Zustand analysieren (30 Minuten)

Öffne deine Website und führe diese drei Schnelltests durch:

  1. WAVE Browser-Extension installieren und auf jeder Seitenvorlage ausführen. WAVE zeigt Fehler als visuelle Overlay-Icons direkt auf der Seite — Kontrast, fehlende Alt-Texte, leere Links, alles auf einen Blick.

  2. Tastatur-Test: Steck die Maus weg. Navigiere deine gesamte Website nur mit Tab, Enter und Escape. Kommst du überall hin? Siehst du immer, wo der Fokus liegt? Kannst du das Menü öffnen und schließen?

  3. Lighthouse Accessibility Audit: Chrome DevTools → Lighthouse → nur „Accessibility” anhaken → Analyse starten. Der Score zeigt dir den Ausgangswert.

Schritt 2: Quick Wins umsetzen (2–4 Stunden)

Behebe die Priorität-1-Fehler aus der Checkliste:

  • lang="de" setzen
  • Alt-Texte für alle Bilder ergänzen
  • Formular-Labels verknüpfen
  • Leere Links und Buttons mit aria-label versehen
  • Farbkontraste prüfen und anpassen

Diese Maßnahmen allein beheben typischerweise 60–80 % aller automatisch erkennbaren Fehler.

Schritt 3: Tastatur und Struktur (4–8 Stunden)

  • Fokus-Indikatoren implementieren (:focus-visible)
  • Tab-Reihenfolge prüfen und korrigieren
  • Semantisches HTML aufräumen (Landmarks, Überschriften-Hierarchie)
  • Cookie-Banner und Sticky-Elemente auf Fokus-Verdeckung testen

Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Das BFSG verlangt eine Erklärung zur Barrierefreiheit — ähnlich dem Impressum oder der Datenschutzerklärung. Sie muss:

  • Im Footer verlinkt sein (wie Impressum und Datenschutz)
  • Den Stand der Barrierefreiheit beschreiben
  • Bekannte Einschränkungen benennen
  • Einen Feedback-Mechanismus enthalten (Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden)
  • Die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen
  • Selbst barrierefrei zugänglich sein

Die Erklärung muss nicht perfekt sein. Sie muss ehrlich sein. „Wir arbeiten an der Barrierefreiheit, diese Bereiche sind noch nicht optimiert, so können Sie uns Barrieren melden” — das ist ein völlig akzeptabler Stand.

Schritt 5: Laufend prüfen

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jeder neue Blogbeitrag, jede Produktseite, jedes Content-Update kann neue Fehler einführen — ein Bild ohne Alt-Text, ein Button ohne Label. Plane monatliche Kurzprüfungen mit WAVE oder axe ein, oder integriere automatisierte Tests in deinen Deployment-Prozess.

Barrierefreiheit testen: Die richtigen Tools

Kostenlose Tools für den Einstieg

ToolTypStärkeGrenze
WAVEBrowser-ExtensionVisuelles Fehler-Overlay, sofort verständlichErkennt keine Interaktionsprobleme
axe DevToolsBrowser-ExtensionTiefste WCAG-Abdeckung, EN 301 549 RegelnKostenlose Version begrenzt
LighthouseIn Chrome integriertSchneller Überblick, kein Setup nötigWeniger gründlich als axe/WAVE
Pa11yCLI-Tool (Node.js)CI/CD-Integration, automatisierte TestsTechnisches Setup erforderlich

Wichtig: Automatische Tools finden nur die Hälfte

Laut einer Studie von Deque erfassen automatisierte Scans nur etwa 57 % aller Barrierefreiheits-Probleme. Der Rest erfordert manuelle Tests:

  • Tastatur-Navigation durchspielen (Tab, Enter, Escape)
  • Screenreader testen — VoiceOver auf Mac (CMD+F5), NVDA auf Windows (kostenlos)
  • Zoom auf 200 % — alle Inhalte müssen lesbar bleiben, kein horizontales Scrollen
  • Kontrast-Checker für UI-Elemente, die automatische Tools übersehen

Mein Vorgehen: WAVE für den schnellen Überblick, axe DevTools für die technische Tiefe, dann 15 Minuten manueller Tastatur-Test. Das deckt 90 % aller praxisrelevanten Probleme auf.

Sonderfall: Onlineshop und Shopify

Onlineshops sind vom BFSG am stärksten betroffen — sie sind per Definition „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr”, bei denen ein Vertragsabschluss stattfindet.

Das Problem mit Themes

Die Realität sieht ernüchternd aus: In einem Test von apoio digital bestanden 47 von 50 als „accessible” beworbenen Shopify-Themes die WCAG-Prüfung nicht. Typische Fehler:

  • 89 % fehlende Alt-Texte auf Produktbildern
  • 54 % Kontrastfehler in Buttons und Links
  • Checkout nicht per Screenreader bedienbar — eines der größten deutschen Shopsysteme hatte noch nie einen vollständig barrierefreien Checkout
  • Cookie-Banner blockieren Fokus-Navigation

Was du bei Shopify tun kannst

  1. Theme-Audit: Starte mit WAVE auf der Startseite, einer Produktseite, dem Warenkorb und dem Checkout. Notiere alle Fehler.
  2. Alt-Texte im Shopify Admin: Unter „Produkte” → Bild anklicken → Alt-Text eintragen. Das ist kein optionaler SEO-Bonus, sondern gesetzliche Pflicht.
  3. Theme-Code anpassen: Fehlende Labels, ARIA-Attribute und Fokus-Styles müssen im Liquid-Code ergänzt werden. Das Dawn-Theme ist hier der beste Ausgangspunkt.
  4. Third-Party-Apps prüfen: Jede App, die Frontend-Elemente injiziert (Reviews, Pop-ups, Upsells), kann Barrierefreiheit brechen. Teste jede einzelne.
  5. Checkout: Bei Shopify Plus kannst du den Checkout anpassen. Auf dem Standard-Plan bist du auf Shopifys eigene Barrierefreiheits-Updates angewiesen — hier lohnt ein Blick in die Shopify Changelog.

Warum Overlay-Tools keine Lösung sind

EyeAble, accessiBe, UserWay — die Versprechen klingen verlockend: „Ein Script einbinden, sofort barrierefrei.” Die Realität:

  • accessiBe wurde von der US-amerikanischen FTC mit einer Millionenstrafe belegt wegen irreführender Barrierefreiheits-Versprechen
  • In einer WebAIM-Umfrage gaben 72 % der befragten Nutzer mit Behinderungen an, dass Overlays nicht wirksam sind
  • Overlay-Tools wurden in über 1.000 Klagen im Jahr 2024 als unzureichend zitiert
  • Die Deutsche Blindenstudienanstalt und der DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) raten explizit ab

Der Grund ist technisch: Ein Overlay kann nachträglich kein semantisches HTML erzeugen, keine fehlenden Formular-Labels ergänzen und keine kaputte Tastatur-Navigation reparieren. Es legt eine kosmetische Schicht über strukturelle Probleme.

Overlays lösen Barrierefreiheit wie ein Pflaster einen Knochenbruch löst. Die eigentlichen Probleme — fehlendes semantisches HTML, kaputte Tastatur-Navigation, unzureichende Kontraste — bleiben bestehen. Investiere das Geld lieber in echte Fixes.

Was kostet Barrierefreiheit?

Die häufigste Frage — und die, die am seltensten ehrlich beantwortet wird.

UmfangWas enthalten istKosten
Selbst machenAlt-Texte, Labels, lang-Attribut, Kontraste0 Euro + 4–8 Stunden Zeit
Quick-Fix-PaketAudit + die 20 häufigsten Fehler beheben500–2.000 Euro
Umfassende UmsetzungVollständiger Audit, Code-Anpassungen, Barrierefreiheitserklärung, Schulung2.000–8.000 Euro
Professioneller BITV-Test92 Prüfschritte durch zertifizierte BIK-Prüfer3.000–6.000 Euro
Laufende ÜberwachungMonatliche Scans, Regressionstests, Updates50–200 Euro/Monat

Der pragmatische Weg

Die meisten kleinen Unternehmen brauchen keinen 6.000-Euro-BITV-Test. Was sie brauchen:

  1. Einen Audit, der die konkreten Fehler auflistet — priorisiert nach Schwere
  2. Die Umsetzung der Top-20-Fehler — das bringt 80 % der Compliance
  3. Eine Barrierefreiheitserklärung, die ehrlich kommuniziert, wo ihr steht
  4. Eine monatliche Kurzprüfung, damit neue Inhalte keine Fehler einführen

Für eine typische 5-Seiten-Website mit Kontaktformular liegt der Gesamtaufwand bei 500–1.500 Euro für die initiale Umsetzung. Das ist weniger als eine einzige Abmahnung der zweiten Welle.

Barrierefreiheit und SEO: Der doppelte Gewinn

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung überlappen sich stärker, als die meisten denken. Eine Studie von open.de zeigt: WCAG-konforme Seiten erzielen 23 % mehr organischen Traffic und ranken für 27 % mehr Keywords als nicht-konforme Seiten.

Das liegt an den gemeinsamen Fundamenten:

BarrierefreiheitSEO-Vorteil
Alt-Texte für BilderGoogle versteht Bildinhalte
Semantische Überschriften (H1–H6)Klare Content-Struktur für Crawler
Beschreibende Link-TexteBesseres Anchor-Text-Signal
Schnelle LadezeitenCore Web Vitals
Mobile BedienbarkeitMobile-First Indexing
Strukturierte FormulareBessere Crawlbarkeit
lang-AttributKorrekte Sprachzuordnung

Barrierefreiheit umzusetzen ist also keine reine Compliance-Übung — es ist eine SEO-Maßnahme, die sich direkt in Rankings auszahlt.

Häufige Fragen zum BFSG

Muss meine Website barrierefrei sein?

Wenn du über deine Website Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) verkaufst, Buchungen ermöglichst oder Verträge abschließen lässt — ja. Rein informative Websites ohne Transaktionsfunktion und reine B2B-Angebote sind grundsätzlich nicht betroffen.

Gilt das BFSG auch für Kleinstunternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Die Ausnahme schützt aber nicht vor Abmahnungen durch Wettbewerber und gilt nicht für Produktpflichten.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro durch die Marktüberwachungsbehörde, Abmahnungen durch Wettbewerber (bisher 595–2.700 Euro pro Fall) und im schlimmsten Fall ein Vertriebsverbot für dein digitales Angebot.

Bis wann muss meine Website barrierefrei sein?

Die Frist ist bereits abgelaufen — das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Es gibt keine Übergangsfristen für Websites und Apps. Die Marktüberwachungsstelle prüft seit Januar 2026 aktiv.

Reicht ein Lighthouse-Score von 100 aus?

Nein. Automatisierte Tools erkennen nur etwa 57 % aller Barrierefreiheits-Probleme. Ein perfekter Lighthouse-Score bedeutet nicht, dass deine Website BFSG-konform ist. Tastatur-Navigation, Screenreader-Kompatibilität und inhaltliche Verständlichkeit erfordern manuelle Prüfung.

Gilt das BFSG für B2B-Websites?

Reine B2B-Websites, die ausschließlich Geschäftskunden adressieren, sind nicht betroffen. Aber: Wenn deine Website auch Endverbraucher anspricht (gemischtes B2B/B2C-Modell), fällt sie unter das BFSG. Im Zweifel zählt die tatsächliche Nutzung, nicht deine Absicht.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Sachsen-Anhalt, die von allen 16 Bundesländern als zentrale Stelle eingerichtet wurde. Sie führt eigenständige Kontrollen durch — unabhängig von privaten Abmahnungen.

Was muss in die Barrierefreiheitserklärung?

Eine barrierefreie Beschreibung deines Dienstes, der Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen, ein Feedback-Mechanismus (Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen) und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Die Erklärung gehört in den Footer — neben Impressum und Datenschutz.

Was jetzt zu tun ist

Die Lage ist klar: Das BFSG gilt, die Behörden prüfen, Abmahnungen laufen. Aber die gute Nachricht: Die meisten Probleme sind keine Raketenwissenschaft. Alt-Texte ergänzen, Kontraste anpassen, Formular-Labels verknüpfen, Tastatur-Navigation testen — das sind handwerkliche Grundlagen, die ein erfahrener Webentwickler in wenigen Stunden umsetzt.

Wer 2026 die Basics der Barrierefreiheit implementiert, schützt sich nicht nur vor Abmahnungen und Bußgeldern, sondern baut gleichzeitig eine bessere Website: schneller, besser auffindbar, nutzbar für alle.

Wenn du wissen willst, wie deine Website aktuell dasteht — sichere dir ein kostenloses Audit. Ich prüfe deine Seite auf die häufigsten BFSG-Verstöße und zeige dir, was konkret zu tun ist.